Das Fachgerichtszentrum Düsseldorf liegt direkt am Düsseldorfer Hauptbahnhof ‒ 150 m vom Ausgang "Bertha-von-Suttner-Platz" ‒ und ist mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln einfach zu erreichen.

Anreise mit einem Bus oder einer Straßenbahn

Alle Bahnhof-Haltestellen liegen zentral vor dem Gebäude des Hauptbahnhofs. Der Bahnhof muss ebenerdig zum "Bertha-von-Suttner-Platz" durchquert werden.

Anreise mit der Bahn

Alle Gleise liegen auf Höhe der oberen Etage. Auf jedem Bahnsteig kann mit mindestens einem Aufzug ins Erdgeschoss gefahren werden. Der Bahnhof muss dann ebenerdig zum "Bertha-von-Suttner-Platz" durchquert werden.

Anreise mit der U-Bahn

Alle Gleise liegen auf Höhe der "Keller"-Etage. Auf jedem Bahnsteig kann mit mindestens einem Aufzug ins Erdgeschoss gefahren werden. Der Bahnhof muss dann ebenerdig zum "Bertha-von-Suttner-Platz" durchquert werden.

Anreise mit dem Pkw

Die Zieladresse entspricht der Hausanschrift: Ludwig-Erhard-Allee 21 in Düsseldorf. In unmittelbarer Nähe steht ein öffentlich nutzbares Parkhaus zur Verfügung.

In 30 m Entfernung zum Haupteingang des Gerichtszentrums kann ein Behindertenparkplatz zur Verfügung gestellt werden. Dazu empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit der Ansprechpartnerin, dem Ansprechpartner des zu besuchenden Gerichts oder einem Mitglied des Wachpersonals im Eingangsbereich des Hauses.

Im Haus

Der Haupteingang bietet barrierefreien Zugang z.B. mit einem Rollstuhl, einem Rollator oder einem Kinderwagen.

Im Erdgeschoss befindet sich ein WC für Menschen mit Behinderungen, dessen Tür mit dem sogenannten Euroschlüssel geöffnet werden kann. Bei Bedarf kann der Schlüssel auch an der Infotheke im Foyer ausgeliehen werden.

Das Dienstgebäude verfügt über einen behindertenfreundlichen Fahrstuhl. Die Schaltknöpfe können sitzend erreicht werden und sind auch in Braille beschriftet. Die angestrebte Etage wird durch eine computergenerierte Stimme angekündigt.

Die Sitzungssäle

  •     des Landesarbeitsgerichts befinden sich in der 1. Etage
  •     des Finanzgerichts befinden sich in der 6. Etage
  •     des Sozialgerichts befinden sich in der 1. Etage
  •     des Arbeitsgerichts befinden sich im Erdgeschoss bzw. der 1. Etage

 Die Räume

  •     des Landesarbeitsgerichts liegen in der 4. und 5. Etage
  •     des Finanzgerichts liegen in der 6. bis 10. Etage
  •     des Sozialgerichts liegen in der 1. bis 3. Etage
  •     des Arbeitsgerichts liegen in der 4. Etage

 Die Rechtsantragstelle

  •     des Finanzgerichts liegt in der 9. Etage
  •     des Sozialgerichts liegen in der 1. Etage
  •     des Arbeitsgerichts liegt in der 1. Etage

 Der Nachtbriefkasten mit Fristenfunktion (vor dem Haus) ist so angebracht, dass er sitzend benutzt werden kann.

 Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der jeweiligen Behörde: