Landesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde am 01.07.1946 zeitgleich mit den Arbeitsgerichten Aachen, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld und Wuppertal errichtet. Die Errichtung der übrigen Gerichte erfolgte wenig später.

Bis Ende 1981 umfasste der Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf den gesamten Bezirk Nordrhein mit den Arbeitsgerichten Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal sowie bei der Außenstelle des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ("detachierte Kammern Köln") die Arbeitsgerichte Aachen, Bonn, Köln und Siegburg.

Mit Wirkung vom 01.01.1982 wurden die "detachierten Kammern Köln" zum Landesarbeitsgericht Köln.

Seitdem gehören zum Bezirk Düsseldorf die Arbeitsgerichte Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Oberhausen, Solingen, Wesel und Wuppertal.

Seit April 1987 ist das Landesarbeitsgericht gemeinsam mit dem Arbeitsgericht Düsseldorf, dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf im Gebäude Ludwig-Erhard-Allee untergebracht.

Finanzgericht

Das Finanzgericht Düsseldorf nahm im August 1949 mit insgesamt 6 Kammern seine Arbeit auf. Der Sitz des Gerichts befand sich zunächst in der Harkortstraße 2-4, dem jetzigen Sitz des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann. Daneben bestand noch eine Außenstelle in Köln. Nachdem in den fünfziger Jahren das Finanzgericht zeitweise seinen Sitz im Gebäude des Finanzministeriums in der Gartenstraße 9 hatte, zog es 1962 in das ehemalige Horten-Hochhaus auf der Grafenberger Allee 125 ein. Im November 1979 zogen zudem sieben der damals 14 Düsseldorfer Senate in Räumlichkeiten auf der Schirmerstraße 80 um.

Bis zum 30. Juni 1980 umfasste der Zuständigkeitsbereich des Finanzgerichts Düsseldorf die Bereiche der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Am 1. Juli 1980 wurde die bisherige Außenstelle in Köln zu einem eigenen Finanzgericht, dem Finanzgericht Köln, verselbständigt, so dass sich die Zuständigkeit des Finanzgerichts Düsseldorf im Wesentlichen auf den Regierungsbezirk Düsseldorf beschränkte. Daneben bestand ? und besteht bis heute ? eine landesweite Zuständigkeit für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten. Im März 1987 zog schließlich das Finanzgericht in das jetzige Dienstgebäude in der Ludwig-Erhard-Allee 21 ein, das hinter dem Hauptbahnhof auf dem Gelände eines ehemaligen Stahlwerks errichtet worden war.

Gegenwärtig sind beim Finanzgericht Düsseldorf 16 Senate eingerichtet. Insgesamt sind ca. 105 Beschäftigte, davon 51 Richterinnen und Richter  tätig. Die Berufsrichter werden bei ihrer Tätigkeit zusätzlich von insgesamt ca. 360 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unterstützt..

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Finanzgerichts Düsseldorf Finanzgericht Düsseldorf.

Sozialgericht

Mit der Einführung der Sozialgerichtsbarkeit 1954 nahm das Sozialgericht Düsseldorf, zusammen mit den Sozialgerichten Aachen, Detmold, Dortmund, Köln und Münster, seine Arbeit auf. Im Jahr 1959 kamen die Sozialgerichte Duisburg und Gelsenkirchen hinzu.

Anfangs befand sich das Sozialgericht Düsseldorf auf der Pempelforter Straße. Aufgrund des steigenden Pensums zog das Gericht dann in den 1960er Jahren in die Grafenberger Allee; später kam noch ein zusätzliches Schreibbüro in Mönchengladbach-Wickrath hinzu. Im März 1987 zog schließlich das Sozialgericht Düsseldorf (Hauptstelle und Wickrather Schreibbüro) zeitgleich mit dem Finanzgericht Düsseldorf ins jetzige Dienstgebäude in der Ludwig-Erhard-Allee 21. Einen Monat später zogen auch das Arbeitsgericht Düsseldorf und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ins Dienstgebäude hinter dem Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Das Sozialgericht Düsseldorf ist zuständig für die Städte Düsseldorf, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Solingen und Wuppertal und den Kreisen Mettmann, Neuss und Viersen und beschäftigt sich mit Fragen aus dem Sozialrecht (z.B. Grundsicherung für Arbeitssuchende ["Hartz-IV"], Schwerbehindertenrecht, Rentenversicherung).

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht Düsseldorf wurde am 01.07.1946 zeitgleich mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und den Arbeitsgerichten Aachen, Duisburg, Essen, Köln, Krefeld und Wuppertal errichtet. Die Errichtung der übrigen Arbeitsgerichte erfolgte wenig später.

Bis Ende 1981 umfasste der Bezirk des Arbeitsgerichts Düsseldorf das Gebiet der kreisfreien Städte Düsseldorf und Neuss, des Landkreise Grevenbroich sowie das Gebiet der Städte bzw. Gemeinden Angermund, Breitscheid, Eggerscheid, Erkrath, Hasselbeck-Schwarzbach, Hilden, Homberg-Bracht-Bellscheidt, Hösel, Hubbelrath, Lintorf, Meiersberg, Metzkausen, Ratingen und Wittlaer aus dem Landkreis Düsseldorf-Mettmann. Mit Wirkung vom 01.01.1982 wurden Neuss und Grevenbroich in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Mönchengladbach überführt. Nach diversen Eingemeindungen ist das Arbeitsgericht Düsseldorf heute für das Gebiet der kreisfreien Stadt Düsseldorf und den Kreis Mettmann, mit den Gemeinden Ratingen, Mettmann, Erkrath, Haan, Hilden, Monheim und Langenfeld zuständig. Die Gemeinden Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath sind dem Arbeitsgericht Wuppertal zugeordnet.

Zusammen mit dem Landesarbeitsgericht war das Arbeitsgericht Düsseldorf zunächst am Martin-Luther-Platz in einem Teil des Gebäudes des heutigen Justizministeriums untergebracht, der dort noch heute als das ?ehemalige Arbeitsgericht? bezeichnet wird (vgl. Juristische Zeitgeschichte Band 18, 60 Jahre Justizministerium Nordrhein-Westfalen). Im Jahre 1954 wurde das Arbeitsgericht Düsseldorf zunächst an die Bahnstraße verlegt, später befand es sich gemeinsam mit dem Amts- und Landgericht in dem Gerichtsgebäude in der Düsseldorfer Altstadt. Seit April 1987 ist das Arbeitsgericht Düsseldorf gemeinsam mit dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Sozialgericht Düsseldorf im Gebäude des Fachgerichtszentrum an der Ludwig-Erhard-Allee untergebracht.